Satzung
Stiftungssatzung
§ 1 Name, Rechtsform, Sitz
1. Die Stiftung führt den Namen KNA-PROMEDIA-Stiftung, Förderinitiative für insbesondere junge, national und international tätige Journalistinnen und Journalisten.
2. Sie ist eine rechtsfähige kirchliche Stiftung im Sinne des § 14 Abs. 2 des Stiftungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen mit Sitz in Bonn.
§ 2 Stiftungszweck
1. Der Zweck der Stiftung ist die Förderung einer kenntnisreichen sowie wahrheitsgetreue und komplexe Sachverhalte einordnenden Berichterstattung über Themen der Katholischen Kirche und über Themen des Interreligiösen Dialogs. Ziel ist es, durch Aufklärung und Dialog einen Beitrag zu leisten für Friedensstiftung und Toleranzstärkung.
2. Der Zweck wird insbesondere verwirklicht durch die finanzielle Unterstützung von angehenden und bereits national und international tätigen jungen Journalistinnen und Journalisten im Bereich der Förderung von beruflichen Weiterbildungsmaßnahmen im In- und Ausland.
3. Ein Rechtsanspruch Dritter auf Zuwendungen von Stiftungsmitteln besteht nicht.